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So bleibt die Herstellergarantie
Ihres Fahrzeuges
erhalten!

Keine Einschränkung der Herstellergarantie: Laut der Gruppenfreistellungsverordnung
der Europäischen Union erlischt die Herstellergarantie nicht, wenn während der Garantielaufzeit eine
andere als die jeweilige Vertragswerkstatt an dem Fahrzeug nach den Herstellervorgaben gearbeitet hat.
Für Ihren Neu- oder Jungwagen bieten wir Service,
Wartung und Inspektion nach Herstellervorgaben.
Unser geschultes und meistergeführtes Team
beherrscht alle Reparatur- und Diagnosetechniken,
auch für moderne Fahrzeuge.

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